Die Brandschutzunterweisung ist Bestandteil der Sicherheitsunterweisung und basiert auf derselben rechtlichen Grundlage; dem Arbeitschutzgesetz (ArbSchG)
- §12 ArbSchG und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordern explizit die Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber bzw. einem
Beauftragten.
Speziell §6 ArbStättV fordert, dass sich die "Unterweisung [...] auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken [soll],
insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die die Aufgaben der Branbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber
in die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
Die ASR A2.2 schreibt vor, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten hinsichtlich des Brandschutzes unterwiesen muss und zwar:
- bevor Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen
- wenn sich der Tätigkeitsbereich ändert und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Theoretischer Teil:
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierung
- Brandgefahren im Betrieb
- Brandbekämpfung
- Brandklassen und ihre Bekämpfung
- Einsatz von Fuerlöschern
- Brandschutzverantwortliche im Betrieb
- Umgang mit Gefahren
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